Was können wir für Sie tun?

Zuhören und Mut machen.

Im Trauergespräch tauschen wir uns ausführlich über den Verstorbenen und seine Wünsche aus, sprechen mit Ihnen über Ihre Beziehung zueinander und auch über Ihre eigenen Ideen für Abschiednahme, Trauerfeier und Beisetzung. Erst dann legen wir gemeinsam fest, wie wir Sie entlasten können und was Sie als Einstieg in die Trauerarbeit selbst in die Hand nehmen möchten.

Organisieren und gestalten.

Nach der Abholung des Verstorbenen übernehmen wir die behutsame Versorgung in unseren Räumen in Soltau und bereiten auf Wunsch eine Aufbahrung in unserem Abschiedsraum vor. Zudem können wir Sie bei der Erledigung nahezu aller Formalitäten und Behördengänge unterstützen – bis hin zur Beantragung von Hinterbliebenenrenten. Auch erhalten Sie einführende Informationen zum Thema Rente von uns.

Gerne planen und organisieren wir für Sie die Trauerfeier an einem Ort Ihrer Wahl. Oft hilft es Hinterbliebenen, sich bei der Auswahl und Bestellung von Blumenschmuck, Musikern, Trauerrede, Trauercafé usw. aktiv zu beteiligen. In diesem Fall stehen wir Ihnen „nur“ beratend zur Seite.

Eine starke Botschaft.

Auch die Gestaltung der Trauerpost, die wir bei uns im Haus in hoher Qualität drucken, bietet Ihnen eine gute Gelegenheit, selbst aktiv zu werden. Mit Bildern, Symbolen oder Zeichen, die sich auf die Persönlichkeit des Verstorbenen beziehen, schaffen Sie zugleich wertvolle Erinnerungsstücke für die Trauergemeinschaft.

Angehörigen, die sich ein einmaliges Andenken an den Verstorbenen wünschen, zeigen wir gerne verschiedene Möglichkeiten, z. B. Schmuck mit Fingerprint.

Im Trauerfall: Was ist sofort zu tun?

  • Rufen Sie den Hausarzt oder Notarzt,
    der den Totenschein ausstellt.
  • Verständigen Sie uns als den Bestatter Ihres Vertrauens. Wir kommen Tag und Nacht zu Ihnen.
    Ein Anruf genügt: Tel. 05191 – 34 30

Bei Sterbefällen in Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern oder an öffentlichen Plätzen werden Ihnen diese Schritte meist abgenommen. Sie haben aber auch zu einem späteren Zeitpunkt jederzeit das Recht, zum Bestatter Ihrer Wahl zu wechseln.