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Historie

Betreuungsverfügung

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Bestattungsarten
Erdbestattung

Die Betreuungsverfügung (= rechtliche Betreuung) soll dem Wohl der bzw. des Betreuten dienen. Das Amtsgericht setzt einen gesetzlichen Vertreter für begrenzte Aufgabenbereiche ein, der die entsprechend zu betreuende Person im Rahmen folgender Aufgabenkreise gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten hat:

Feuerbestattung
Seebestattung
Neue Bestattungsformen
Im Todesfall
Unterlagen
Unsere Dienstleistung

Sorge für die Gesundheit

Rente & Pension

Zustimmung zur ärztlichen Heilbehandlung

Testament
Patientenverfügung

Vermögenssorge

Betreuungsverfügung

Wohnungsangelegenheiten

Vorsoge
Vorsorgemodelle

Die Betreuungsverfügung leitet sich aus §1901a BGB ab. Danach muß das Vormundschaftsgericht die benannte Person bestellen und bei schwerwiegenden Maßnahmen wie z. B. Behandlungsabbruch die notwendige Genehmigung erteilen.

Treuhand
Sterbegeldversicherung
Vorsorgemappe
Ausstellung
Fuhrpark

Die schriftliche Form sowie die eigenhändige Unterschrift sind erforderlich (jedoch nicht unbedingt die handschriftliche Form). Die eigenhändige Unterschrift sollte in bestimmten Zeitabständen (ca. 2-3 Jahren) erneuert werden, damit der zeitnahe Wille für Außenstehende erkennbar ist. Im genannten Zeitabstand sollte ebenfalls ein Zeuge bestätigen, dass der Verfasser bei seiner Unterschrift voll geschäfts- fähig war.

Die als Betreuer benannte Person sollte möglichst nicht als Zeuge eingesetzt werden.

Kondolenzbuch Wellner
Bund Deutscher Bestatter

Genauere Informationen können Sie auch beim Amtsgericht oder bei Berufsbetreuern anfordern.

Die ausführliche Betreuungsverfügung erhalten Sie hier.