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Patientenverfügung

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Die Patientenverfügung ist eine Vorsorgevollmacht für den medizi- nischen Bereich. Die jeweilige Person kann im vorhinein ihre Ent- scheidungen für die medizinische Behandlung und Pflege bei schwerster Erkrankung treffen.

Die Patientenverfügung muss in schriftlicher Form, versehen mit der eigenhändigen Unterschrift des Verfassers vorliegen. Die eigen- händige Unterschrift sollte im Abstand von 2-3 Jahren aktualisiert werden, damit sich der Verfasser im stetigen Zeitabstand mit seinem Willen auseinandersetzt. Gleichzeitig sollte die Patientenverfügung von mindestens einem, besser von zwei Zeugen bestätigt werden.

Wir empfehlen daher, als Zeugen ihren Hausarzt aufzusuchen, da er sich nicht im Lebensumfeld von Patientenverfügten aufhält. Die Zeugen bekunden sodann, dass der Verfasser/ Patient beim Abschluss der Patientenverfügung im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte war. Des weiteren empfiehlt sich auch, das Formular der Patientenverfügung handschriftlich auszufüllen, da somit deutlich wird, dass sich der Patient intensiv Gedanken über seinen Sterbevorgang gemacht hat.

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Wir unterscheiden zwischen zwei Patientenverfügungen:

pro vita

Dies bedeutet, dass alle maximalen medizinischen Behand- lungsmöglichkeiten, d.h. lebenserhaltenden Therapien zuguns-ten des Patienten eingesetzt werden sollen.

kontra vita

Dies bedeutet, dass der Patient bei ungünstiger Behand- lungsprognose eine Behandlungseinschränkung bzw. einen Abbruch wünscht, d.h., dass er sich gegen eine Lebensver-längerung bei schwerer Krankheit ausspricht.

Aufbewahrung des Patiententestamentes

Das Original kann beim Verfasser oder einer Vertrauensperson hinterlegt werden. Eine Verwahrung bei einem Notar ist ebenfalls möglich. Eine Abschrift sollte jedoch auch jeder Zeuge aufbewahren. Es ist jedoch davon abzuraten, die Patientenverfügung beim Testa- ment aufzubewahren, da das Testament erst nach dem Tod geöffnet wird.

Die ausführliche Patientenverfügung erhalten Sie hier.