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Hinterbliebenenrente (BfA / LVA)

Witwen-, Witwer- bzw. Waisenrenten sollen die finanziellen Einbußen mildern, die durch den Tod eines Versicherten für die Hinterbliebenen meist entstehen. Die Todesursache ist hierbei grundsätzlich ohne Bedeutung. Jedoch müssen gewisse Kriterien erfüllt werden, wie zum Beispiel: Mindestens fünf Jahre Beitragszahlung in eine gesetzliche Rentenversicherung.

Bei dem Verlust eines Ehepartners, der eine LVA bzw. BfA Rente erhalten hat, wird bei der entsprechenden Rentenstelle eine Vorschusszahlung beantragt. Dieses ist in der Regel das Dreifache der Rente des Verstorbenen.

Antrag auf Hinterbliebenenrente kann auf jeden Fall gestellt werden.

Bei der Beantragung der Hinterbliebenenrente Waisen- und Halbwaisenrente stehen wir Ihnen selbstverständlich auch zur Verfügung.


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Bei der Vermittlung von Pensionsältesten sind wir Ihnen gerne behilflich.

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