Wer ist die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG?
Die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG ist eine Service- einrichtung des Bundesverbandes des Deutschen Bestattungs- gewerbes e.V., Düsseldorf und des Kuratoriums Deutsche Bestat- tungskultur e.V., Bonn. Sie wurde zu Ihrer Sicherheit und zur Sicherung der für Ihre dereinstige Bestattung zu hinterlegenden Gelder gegründet und unterliegt dem strengen deutschen Aktienrecht. Ihre Treuhandeinlage wird zusätzlich abgesichert durch eine Ausfall- bürgschaft einer namhaften deutschen Sparkasse. Hierüber erhalten Sie von dieser eine entsprechende Bestätigung.
Wie es funktioniert:
Nachdem Sie mit uns einen Bestattungsvorsorge besprochen haben, der auch den Kauf des Grabmals und die langfristige Grabpflege beinhalten kann, schließen Sie entsprechend dem von uns erstellten Kostenvoranschlag einen Bestattungs- vorsorge-Treuhandvertrag ab. Einen solchen Vertragsvordruck halten wir für Sie bereit. Die Zahlung erfolgt über den Bestatter oder direkt an die Treuhand.
Nach Abschluß des Vertrages und Einzahlung der vereinbarten Summe wird Ihr Kapital nach den Anlagerichtlinien des Auf- sichtsrates, die den Kriterien der Mündelsicherheit ähneln, best- verzinslich als Treuhandvermögen angelegt. Aus den Erträgen werden die Verwaltungskosten bestritten. Die Ihnen zugesagte Verzinsung Ihrer Treuhandeinlage wird hiervon nicht berührt, d.h. Ihre Zinsgutschrift erhalten Sie brutto = netto, ohne Abzug von Verwaltungskosten und Steuern.
Das Treuhandvermögen unterliegt dabei der ständigen Kontrolle des Aufsichtsrates. Im Aufsichtsrat ist das Kuratorium Deutsche Bestattungskultur durch seinen Vorsitzenden vertreten. Die Höhe Ihres Treuhandvermögens wird auf Anfrage, mindestens aber jährlich von uns mitgeteilt. Außerdem stellt die Treuhand sowohl auf Ihre Aufforderung wie auch einmal jährlich über Ihren Bestatter Zinsbescheinigungen zur Verfügung.
Im Todesfall wird das Treuhandvermögen einschließlich der aufgelaufenen Zinsen an uns zur Erfüllung Ihres Bestattungs- vorsorgeauftrages ausgezahlt.
Der Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrag ist kündbar. Die Aus- zahlung erfolgt jedoch auch hier immer über uns.