

Die letzte Ruhestätte
Wir informieren über Orte der Erinnerung
Erweisen Sie Ihrem verstorbenen Angehörigen mit der sorgfältigen Auswahl einer geeigneten Ruhestätte die letzte Ehre. Nehmen Sie sich dafür Zeit und überlegen Sie gemeinsam mit Ihrer Familie oder Ihren Freunden, was zur Persönlichkeit des Verstorbenen gepasst hätte – und natürlich auch, was für Sie selbst wichtig ist.
Von der klassischen Erdbestattung über die Feuer- und Seebestattung bis hin zur alternativen Bestattung realisieren wir für Sie jede mögliche Bestattungsart rund um Soltau und darüber hinaus. Gerne unterstützen wir Sie bei Ihrer Auswahl, beraten Sie zu den Vor- und Nachteilen der modernen Bestattungsmöglichkeiten in der Lüneburger Heide und vermitteln Ihnen auch bei der Grabpflege entsprechende Partner unseres Hauses.

Erdbestattung
Bei der klassischen Erdbestattung wird der Verstorbene in einem Sarg aus Holz gebettet und in einem Grab auf einem kommunalen oder kirchlichen Friedhof beigesetzt. Auf den Friedhöfen in Soltau, Munster, Wietzendorf und Umgebung stehen Ihnen verschiedene Arten von Wahlgräbern, Reihengräbern oder auch Rasen- sowie anonyme Gräber zur Verfügung.
In einem Beratungsgespräch loten wir gemeinsam mit Ihnen aus, welche letzte Ruhestätte am passendsten ist und welche Gestaltungsmöglichkeiten Sie bei den jeweiligen Grabarten haben.

Feuer- oder Urnenbestattung
Für die Feuerbestattung mit anschließender Urnenbeisetzung stehen auf dem Friedhof unterschiedliche Grabarten zur Verfügung: Das Urnenwahlgrab kann selbst ausgesucht und bepflanzt werden. Es bietet Platz für mehrere Urnen. Das Rasenurnengrab ist pflegeleicht und auf Wunsch kann eine Bodenplatte mit Namen gelegt werden. Die Urnengemeinschaftsgrabanlage wird vom Friedhof gepflegt und man kann die Beisetzung begleiten. Das anonyme Urnengrab befindet sich auf einer Rasenfläche ohne Namen.

Baumbestattung
Die Baumbestattung ist auf einigen unserer regionalen Friedhöfe möglich und ist eine besondere alternative Bestattungsart. Die Asche des Verstorbenen wird in einer Urne direkt an den Wurzeln eines Baumes beigesetzt. Mit der Zeit löst sich die Urne auf und die Asche wird freigegeben. Der Baum ist Grab und Grabmal zugleich – er nimmt die Asche über seine Wurzeln auf und dient so als Sinnbild des Lebens über den Tod hinaus. Die Grabpflege übernimmt das jeweilige Friedhofsamt.

Waldbestattung
Für Naturliebhaber bieten wir vom Bestattungsinstitut Wellner die Waldbestattung der Urne in einem unserer regionalen Ruhewälder oder Friedwälder an. Dort stehen einige hundertjährige Bäume als Einzelgrab- oder Gemeinschaftsgrabstellen zur Verfügung. Das Anbringen von Gedenktafeln ist häufig möglich und es gibt auch Stellflächen für Kerzen und Blumen.
Die Trauerzeremonie kann zuvor in allen gewohnten Formen und ganz individuell gestaltet werden. Der Bestattungsbaum kann schon zu Lebzeiten auch als Familiengrabstätte ausgewählt werden.

Seebestattung
Für Menschen, die sich auf verschiedene Weise mit dem Meer verbunden fühlen, ist die Seebestattung eine schöne Alternative zur Urnenbestattung auf dem Friedhof. Der Seebestattung geht immer eine Kremation voraus. Die Beisetzung der Kremationsasche erfolgt in einer wasserlöslichen See-Urne, die außerhalb der Drei-Meilen-Zone auf der Nord- oder Ostsee oder auf einem der Weltmeere dem Wasser übergeben wird. Eine Beisetzung auf See im engsten Kreise der Familie ist ebenso möglich wie eine sogenannte stille Beisetzung, die der beauftragte Bestatter durchführt. Fragen Sie uns vom Bestattungsinstitut jederzeit nach weiteren Details.

Alternative Bestattung
Alternative Bestattungsarten wie zum Beispiel die „Tree of Life“-Baumbestattung oder die Diamantbestattung machen wir vom Bestattungsinstitut Wellner ebenfalls möglich:
In einem speziellen Verfahren wird bei der „Tree of Life“-Baumbestattung Ihr Wunschbaum in einem Gemisch aus Substrat, Vitalerde und Totenasche gepflanzt. Nach ungefähr 6 Monaten hat der Baum die Asche aufgenommen und kann eingepflanzt werden. Die Diamantbestattung gehört zu den exklusivsten Bestattungsarten. Dabei formt unser Partner mit dem richtigen Schliff einen Teil der Kremationsasche zu einem funkelnden Diamanten. Ein unvergängliches Erinnerungsstück und ein einzigartiges Symbol der Liebe.

Einladung zum Gespräch
Sie haben noch Fragen zu den möglichen Bestattungsarten in Soltau und Umgebung? Ihnen geht schon länger eine bestimmte Frage zu der letzten Ruhestätte in Form einer Erdbestattung oder Feuerbestattung durch den Kopf? Dann kommen Sie auf uns zu und sprechen Sie uns an!
Gerne tauschen wir uns mit Ihnen aus und teilen mit Ihnen unser Bestatterwissen zu Grabarten, Friedhöfen und Co. in einem persönlichen Gespräch.
FRAGEN UND ANTWORTEN:
Rund um die Bestattungsarten
Was passiert bei einer Kremierung?
Bei der Einäscherung wird der Verstorbene in einen Sarg gebettet und auf einer speziellen Vorrichtung in den etwa 1100 °C heißen Ofen gefahren. Der Sarg entzündet sich bei diesen Temperaturen selbst, sodass dann auch der Leichnam verbrennt. Die Dauer der Kremation hängt vom Ofen und von der körperlichen Statur des Verstorbenen ab, üblich sind etwa 2 Stunden. Ein kleiner Schamottstein mit einer eingravierten Identifikationsnummer wird zum Verstorbenen in den Sarg gelegt. Anhand dieser Nummer lässt sich die Asche anschließend eindeutig zuordnen. Knochenreste werden nach der Einäscherung zerkleinert, zuvor werden ggf. künstliche Gelenke entfernt. Ein Mitarbeiter des Krematoriums füllt die Asche sowie mögliches Zahngold oder Edelmetalle von Körperschmuck in eine Aschekapsel und übergibt sie dem verantwortlichen Bestatter. Für die Beisetzung wird die Kapsel in der Regel in eine Schmuckurne Ihrer Wahl eingesetzt.
Darf ich die Urne mit nach Hause nehmen?
Die Bestattungsgesetze der einzelnen Bundesländer regeln, ob und unter welchen Umständen Angehörigen die Urne ausgehändigt werden darf. So ist es in einigen Bundesländern möglich, dass Angehörige die Urne selbst zum Beisetzungsort bringen. Die Beisetzung in Deutschland ist nach geltenden Vorschriften auf einem Friedhof bzw. in dafür vorgesehenen Wald- oder Meeresgebiet durchzuführen. Soll der Verstorbene im Ausland bestattet werden, gelten die dortigen Gesetze. In Bremen darf die Asche von Personen, deren Hauptwohnsitz bei ihrem Tod in diesem Bundesland gemeldet war, unter bestimmten Umständen auf einem Privatgrundstück beigesetzt werden. Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie dazu Fragen haben.
Kann die Asche des Verstorbenen vertauscht werden?
Nein, denn jeder Leichnam wird einzeln kremiert. Die Asche wird anschließend sofort in eine Aschenkapsel gefüllt und versiegelt. Vor der Einäscherung wird außerdem ein Schamottstein mit einer eingravierten Identifikationsnummer in den Sarg gelegt. Anhand dieses feuerfesten, gekennzeichneten Steins kann die Asche eindeutig zugeordnet werden.
Gibt es die Möglichkeit, ein Krematorium zu besichtigen?
Ja, viele Krematorien können besichtigt werden. Die Rahmenbedingungen sind unterschiedlich. Einige Bereiche sind gegebenenfalls nur in Begleitung eines Bestatters oder eines Mitarbeiters des Krematoriums zugänglich, andere gar nicht. Einige Krematorien veranstalten regelmäßig einen Tag der offenen Tür, bei dem interessierte Besucher an Führungen und Informationsveranstaltungen teilnehmen können. Gerne informieren wir Sie über die Möglichkeiten in den Krematorien in Region.
Was ist ein Kolumbarium?
Das Wort Kolumbarium (oder: Columbarium) kommt aus dem Lateinischen und bedeutet Taubenschlag. Es handelt sich um Wände oder Stelen mit Nischen zur Beisetzung von Urnen, die auf einem Friedhof, in einer Kirche oder in einem Mausoleum stehen. In der Regel sind die Nischen mit einer Tafel oder einer Glasscheibe verschlossen, worauf Name und Lebensdaten genannt sind.
Was passiert bei einer Seebestattung?
Vor der Seebestattung steht zunächst die Einäscherung des Verstorbenen. Sowohl für die Feuerbestattung als auch für die Beisetzung der Asche auf See muss eine Willensbekundung zu Lebzeiten vorliegen. Ist diese nicht vorhanden, müssten die Angehörigen glaubhaft begründen können, dass die Seebestattung im Sinne des Verstorbenen gewesen wäre. Die Asche wird in eine wasserlösliche Seeurne gefüllt und in einem der hierfür vorgesehenen Areale der Nordsee, Ostsee oder in einem anderen Weltmeer der See übergeben. Die Angehörigen können der Seebestattung beiwohnen. Unabhängig davon kann bereits vor der Seebestattung eine Trauerfeier stattfinden. Die genauen Koordinaten der Beisetzungsstelle werden in eine Seekarte eingetragen, die den Angehörigen übergeben wird.

Individueller Trauerduck für die Lüneburger Heide
Trauerdruck muss nicht immer klassisch schwarz-weiß sein. Er kann auch so bunt und vielfältig wie das Leben sein und durch eine individuelle Gestaltung die Persönlichkeit des Verstorbenen widerspiegeln. In unserem Bestattungsinstitut Wellner entwerfen wir die Trauerdrucksachen beraten wir Sie kompetent und geben Ihnen viele Anregungen. So wird Ihr Trauerdruck mit Wellner selbst zum einzigartigen Erinnerungsstück.
Selbstverständlich kümmern wir uns auch um den hochwertigen Druck in unserem Haus und um den rechtzeitigen Versand der Karten sowie die Veröffentlichung der Traueranzeige.
Was kostet eine Bestattung in Soltau und Umgebung?
So unterschiedlich Lebensläufe sind, so unterschiedlich sind auch Bestattungen. Und so unterschiedlich sind auch die Kosten. Entscheidend aber ist der Wert, den der Abschied für Sie hat! Deshalb sprechen wir zunächst einmal nur über Ihre persönlichen Vorstellungen.
Dann schauen wir gemeinsam, wie und in welchem finanziellen Rahmen sich Ihre Wünsche umsetzen lassen. Selbstverständlich geben wir Ihnen dann auch gerne unsere detaillierten Kostenübersichten an die Hand.
Grundsätzlich lassen sich die Kosten in drei Bereiche unterteilen:
- Unsere Bestattungsleistungen, inklusive Kauf eines Sarges und gegebenenfalls einer Urne.
- Kommunale und kirchliche Gebühren, also zum Beispiel Kosten für die Ausstellung der Sterbeurkunde sowie für die Grabstelle, die je nach Sterbe- bzw. Beisetzungsort unterschiedlich hoch ausfallen
- Auslagen für weitere Dienstleister, wie etwa Floristen, Redner, Musiker. In diesen Bereich fallen auch die Kaffeetafel und die Schaltung der Traueranzeige in der Tagespresse.
FRAGEN UND ANTWORTEN:
Rund um die Bestattungskosten
Kostet eine Feuerbestattung weniger als eine Erdbestattung?
Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass ein Urnenreihengrab preiswerter ist als ein Erdreihengrab. Dennoch sollten Sie die Entscheidung für eine Feuerbestattung nicht allein von den Kosten abhängig machen, da es auch für eine Erdbestattung preisgünstige Varianten gibt. Berücksichtigen Sie außerdem, dass bei einer Feuerbestattung Gebühren für die zweite Leichenschau durch den Amtsarzt sowie Kosten für die Einäscherung anfallen. Zudem werden bei der Feuerbestattung ein Sarg und eine Urne benötigt.
Wer muss für die Bestattungskosten aufkommen?
Die Kosten der Bestattung muss der Bestattungspflichtige tragen. Und das sind in der Rangfolge der Ehegatte, der Lebenspartner, die volljährigen Kinder, die Eltern, die volljährigen Geschwister, die Großeltern oder die volljährigen Enkelkinder. Sollten alle Bestattungspflichtigen ein Einkommen unterhalb des Sozialhilfesatzes haben, kann beim zuständigen Sozialamt ein Antrag auf Bestattungsbeihilfe gestellt werden. Bewilligt die Behörde die volle Beihilfe, wird nach einem festgelegten Satz die kostengünstigste Beerdigung durchgeführt.
Kann ich eine Bestattung auch in Raten bezahlen?
Wenn Sie die Kosten für eine Bestattung nach Ihren Vorstellungen nicht sofort vollständig aufbringen können, ermöglichen wir vom Bestattungsinstitut Wellner Ihnen gerne eine Ratenzahlung. Darüber hinaus können wir natürlich auch gemeinsam mit Ihnen schauen, wo Sie gegebenenfalls Geld bei der Beerdigung sparen können. Wichtig ist, dass Sie nicht aus Kostengründen auf einen festen Erinnerungsort oder eine würdevolle Trauerfeier verzichten müssen.
Was ist, wenn ich die Beerdigung nicht bezahlen kann?
Sind Sie als bestattungspflichtiger Angehöriger nicht in der Lage, für die Kosten einer angemessenen Bestattung aufzukommen und kann der Betrag auch nicht aus dem Erbe aufgebracht werden, ist es möglich, beim Sozialamt einen Antrag auf Übernahme von Beerdigungskosten nach SGB XII, § 74 zu stellen. Es werden nur Kosten für eine ortsüblich angemessene Bestattung übernommen.